Staatsstraße 2344
Verlängerung der Stäblistraße von der Forstenrieder Allee zur Autobahn A 95
Bau-km 0+0 bis 0+538,0;
Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
- Anhörungsverfahren -
Auf Antrag der Landeshauptstadt München führt die Regierung von Oberbayern das o.g. Planfeststellungsverfahren durch. Die Planunterlagen liegen vom Montag, den 02.11.2009 bis einschließlich Dienstag, den 01.12.2009 bei der Landeshauptstadt München im Dienstgebäude Friedensstraße 40 (Zi. 3.144) öffentlich aus. Sie können dort jeweils von Montag bis Mittwoch 8.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 19.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Einwendungen gegen die Planung können bis zum Dienstag, den 15.12.2009 bei der Landeshauptstadt München oder der Regierung von Oberbayern erhoben werden.
Aufgrund der großen Zahl der von der Planung betroffenen Bürger stellt die Regierung von Oberbayern in diesem Verfahren als zusätzlichen Service die Unterlagen im Internet zur Verfügung. Die eingestellten Dokumente entsprechen den bei der Landeshauptstadt München ausgelegten Unterlagen. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich die bei der Landeshauptstadt München ausgelegten Unterlagen Gegenstand der Anhörung sind.
Die Einstellung der Planunterlagen ins Internet stellt keine (weitere) Auslegung nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG dar.
Durch die Einstellung der Planunterlagen ins Internet werden die gesetzlichen Formvorschriften für die Erhebung von Einwendungen (Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG) und die Einwendungsfristen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG)nicht berührt. Einzelheiten hierzu können der ortsüblichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt entnommen werden.
Aus diesem Grund können Einwendungen nach wie vor nicht per E-Mail erhoben werden.